Blaue Mappe:Das Bierverbot
Aus RSCT94
Im Jahre 32 nach Erk ereignet sich folgende tragische Geschichte: Der zwölfjährige Sohn Zork Bodir des regierenden Fürsten Nac Bodir nimmt auf der Geburtstagfeier des Fürsten derart viel Bier zu sich, dass er seiner Körper nicht mehr unter Kontrolle hat und in einem unbeobachteten Moment vom Balkon der Residenz hinab kopfüber in den Garten stürzt, wobei er sich unglücklicherweise das Genick bricht. Erst am Morgen nach der Feier wird er von einem Bediensteten gefunden.
Sein zutiefst bestürzter Vater ordnet daraufhin eine einwöchige Staatstrauer und – zum Schutze der Valländer Jugend – ein fünfjähriges Biereinfuhr- und Bierausschankverbot an, dass er nach Ablauf dieser Zeit unbefristet verlängert. Auch seine Nachfolger heben dieses Verbot in Gedenken an den tragischen Tod Zork Bodirs nie auf und unter der Valländer Bevölkerung gilt es inzwischen sogar als „unziemlich“ heimlich Bier zu trinken. Lediglich im Ausland lassen Valländer grundsätzlich alle ihre guten Vorsätze was Bier angeht fallen, so dass man sie in anderen Teilen des Reiches der tausend Nationen auch hauptsächlich für unzivilisierte Trunkenbolde hält.
Das Verbot bezieht sich übrigens nur auf Bier. Andere Alkoholika, wie zum Beispiel der klare einheimische „Eiswasserschnaps“ oder Branntwein, sind selbstverständlich erlaubt, wovon gerade in den Wintermonaten auch ausgiebig Gebrauch gemacht wird.
